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BETRIEBSANLEITUNG
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DE
1 ALLGEMEINE HINWEISE
1 ALLGEMEINE HINWEISE
wendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikprodukten“, genehmigt durch den
Beschluss des Rates der Eurasischen Wirt
schaftskommission vom 18. Oktober 2016
Nr.
Die Batterieschere Kolner KPR 18-30BL2K
(im Folgenden als Gartenschere, Ausrüs
tung, Produkt bezeichnet) ist für die Gar
tenpflege bei Bäumen, Weinbergen, wach
senden Sträuchern und Hecken bestimmt.
Das Produkt hat einen häuslichen Zweck.
Bitte beachten Sie, dass dieses Produkt
ist nicht für schwere industrielle Arbeiten
geeignet. Die nicht bestimmungsgemäße
Verwendung des Produkts ist der Grund
für den Verzicht auf Garantiereparaturen.
Die Batterie-Gartenschere Kolner KPR 18-
30BL2K darf nur mit Pflanzen betrieben
werden, andere Materialien können die
Schneidkanten der Messer beschädigen.
Eine Beschädigung der Messer ist kein
Garantiefall.
Ladegerät:
Technische Vorschriften des Zolls union TR
TC 004/2011 „Über die Sicherheit von Nie
derspannungsgeräten“, genehmigt durch
die Entscheidung der Kommission der Zoll
union vom 16. August 2011 Nr.; 879; die
technische Verordnung der Zollunion TR
TC 037/2016 «Zur Begrenzung der Ver
wendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikprodukten“, genehmigt durch den
Beschluss des Rates der Eurasischen Wirt
schaftskommission vom 18. Oktober 2016
Nr.113
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung
während der gesamten Lebensdauer des
Produkts auf.
Das von Ihnen gekaufte Produkt kann eini
ge Abweichungen von dieser Bedienungs
anleitung aufweisen, die den Betrieb des
Produkts nicht beeinträchtigen.
2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Tabelle 1
Motor Typ
Bürstenlos
Akku-Typ
18 V UNI-M
Standard, Li-lon
Die empfohlene Ladezeit
beträgt
1,5 Stunden
Maximale Schnittstärke
bis zu 30 mm
Sicherheitsklasse
Klasse III
Gewicht
0,65 kg
Dieses
Produkt
entspricht
den
Anforderungen:
Technische Vorschriften der Zollunion TR
TC 010/2011 „Über
823; Technische Vorschriften der Zolluni
on TR TC 020/2011 „Elektromagnetische
Verträglichkeit von technischen Mitteln«,
genehmigt durch die Entscheidung der
Zollunion-Kommission vom 9. Dezember
2011g № 879; Technische Vorschriften
der Zollunion TR TC 037/2016 Ȇber die
Begrenzung der Verwendung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten“,
genehmigt durch den Beschluss des Rates
der Eurasischen Wirtschaftskommission
vom 18. Oktober 2016 № 113. Ladegerät:
Technische Vorschriften der Zollunion TR
TC 004/2011 „Über die Sicherheit von Nie
derspannungsgeräten“, genehmigt durch
die Entscheidung der Zollunion-Kommis
sion vom 16. August 2011 Nr.768; Tech
nische Vorschriften der Zollunion TR TC
020/2011 „Elektromagnetische Verträglich
keit von technischen Mitteln“, genehmigt
durch die Entscheidung der Zollunion-Kom
mission vom 9. Dezember 2011 nr.879; Die
Technischen Vorschriften der Zollunion TR
TC 037/2016 „Zur Begrenzung der Ver