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1 Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
Der Endnutzer ist zudem selbst da-
für verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögli-
che negative Folgen für die Umwelt und
die menschliche Gesundheit zu vermei-
den.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, ins-
besondere
Verpackungen,
nicht
im
Hausmüll, sondern über die bereitge-
stellten Recyclingbehälter oder die ent-
sprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und elek-
tronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der Ver-
treiber
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf in die-
sem Fall nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben ge-
nannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm2 enthalten und Geräte
be- schränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr als 50
cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeig- nete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Wer
auf
mindestens
400
m2
Verkaufsfläche
Elektro-
und
Elektronikgeräte
vertreibt
oder
die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der
gleichen
Geräteart,
das
im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit
einer
Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m2, die mehr-
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Kompaktheizlüfter / Bedienungsanleitung